SEPA (Single Euro Payments Area, auf Deutsch Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum)

SEPA wird ab 2014 bis 2016 (für Privatnutzer) das herkömmliche Überweisungsverfahren ersetzen. Das Projekt SEPA steht für die Vereinheitlichung bargeldloser Zahlung in Europa. Die Kunden sollen dadurch keinen Unterschied mehr zwischen nationaler Zahlung und länderübergreifender Zahlung merken. Ab August 2014 soll der Geschäftsverkehr durchgängig mit diesem System arbeiten, bis 2016 sollen auch Privatnutzer ausschließlich SEPA Überweisungen tätigen.

Zielsetzung der SEPA Einführung war es, ein überregionales Gebiet zu einem einheitlichen Bankwesen mit standarisierten Verfahren im Geldtransfer zu erschließen. Aktuell sind 34 Mitgliedsstaaten, darunter die Europäische Union, die Europäische Freihandelszone, Monaco und San Marino an das SEPA Verfahren angeschlossen.

Im Zuge des Zusammenschlusses der Europäischen Union wurden die unterschiedlichen Standards und die damit verbundenen Zusatzkosten und Fehlerpotentiale mehrfach durch die Europäische Kommission beklagt. Somit war für die Schaffung der SEPA die Grundlage geschaffen, damit europäische Bankkunden keine Unterschiede mehr zwischen nationalen und internationalen Zahlungen mehr spüren.

  • Die Vorteile der SEPA Einführung sind im Kern nachfolgende:
  • Vereinfachung des innereuropäischen Zahlungsverkehrs
  • Abschaffung etwaiger Verzögerungen bei Lastschriften
  • Durch die Vereinheitlichung der Dateiformate werden die Schnittstellen zwischen den Zahlungsverkehr Systemen reduziert
  • Vereinheitlichung des Rechtsrahmens in Bezug auf bargeldlosen Zahlungen in Europa
  • Meilenstein hinsichtlich zukünftiger Internationale Standarisierungen des Zahlungsverkehrs

Am 30. März 2012 wurde die Umsetzung des SEPA (Single European Payment Area) Verfahren durch eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates verabschiedet. Ebenfalls wurden durch diese Verordnung die Rahmenbedingungen festgelegt. Dazu zählen neben der Verwendung der IBAN (International Bank Account Number) auch die Verwendung der zulässigen Lastschrifttypen wie First, Recurrent, One-Off und Final.

Für Deutsche Anwender wurde besonders die Einführung der IBAN und der neuen SEPA Lastschriftverordnungen zu einer Herausforderung, zumal das originäre System mit Bankleitzahl und Bankkontonummer bereits ein hohes Maß an Professionalität und Standarisierung aufwies. Die Erteilung von Lastschriftaufträgen erfolgte bis dato relativ unkompliziert mit einem Zeitfenster von 6 Wochen für Rücklastschriften. Die neue SEPA Lastschriftenverordnung weist hingegen unterschiedliche Anforderungen auf:

  • Pflicht zur Vorabinformation des Kontoinhabers (Pre-Notification)
  • Neue Regeln zur Anzeige von Mandatsänderungen
  • Festlegung des Zeichensatzes, Umlaute werden in der Regel automatisch umgewandelt
  • Verwendung der Angaben von IBAN und BIC, entgegen dem herkömmlichen System der Bankleitzahl und Kontonummer

Die Pflicht zur Vorabinformation und Zustimmung durch den Belasteten brachte insbesondere dem Handel neue Herausforderungen und initialen Mehraufwand in der Umsetzung der neuen Anforderungen, da Kunden entgegen dem herkömmlichen System erst informiert werden müssen und einer Lastschrift zustimmen müssen bevor Geld eingezogen werden kann.

Möglichkeiten des Zahlungsverkehrs im Zuge der SEPA Umstellung:

SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer)

Für eine Überweisung stehen 140 Zeichen zu Verfügung, welche auf dem elektronischen Kontoauszug mit dem Kürzel „SVWZ+“ einleitend angezeigt werden

SEPA-Basislastschriften

SEPA Direct Debit CORE/COR1. Hierzu müssen erstmalige Lastschriften fünf Tage vor Fälligkeit bei der Zahlstelle vorliegen, Folgelastschriften mindestens 2 Tage vor Fälligkeit. Bei einmaligen Lastschriften beträgt die Vorlauffrist ebenfalls 5 Tage. Einer SEPA Basislastschrift kann innerhalb von 8 Wochen nach Belastung des Kontos widersprochen werden. Bei einer nicht autorisierten Abbuchung kann der Betroffene noch 13 Monate nach Belastung die Rückerstattung des Lastschriftbetrages verlangen.

SEPA-Firmenlastschrift

Im Bereich B2B Lastschriften sind die Fristen kürzer wie bei SEPA-Basislastschriften und es besteht kein Widerrufsrecht, da die Zahlungsstelle verpflichtet ist, die Mandatsdaten bereits vor Belastung auf Übereinstimmung mit der vorliegenden Zahlung zu prüfen.

Die Einführung des SEPA Verfahrens ist ein notwendiger Schritt auf der Vereinheitlichung des europäischen Wirtschaftsraums. Durch den hohen Digitalisierungsgrad wird der europäische Geldfluss Bankseitig dadurch schneller und kostengünstiger realisiert. Als negativ ist zu werten, dass das IBAN und BIC Verfahren für deutsche Bürger komplizierter und nicht mehr merkbar ist, da die Zahlenkolonnen mit 22 Zeichen deutlich länger geworden sind wir die herkömmlichen Kontonummern.